Schlamperei an der Unteren Burg in Rheinbreitbach
Erneut 100.000 Euro Schaden?
[28.05.2009] Die Untere Burg in Rheinbreitbach war ursprünglich eine Wasserburg, also zum Schutz vor Feinden von
einem Wassergraben umgeben. Das Wasser dafür wurde dem an der Burg vorbeifließenden Breitbach entnommen.
Im Rahmen der Freilegung der verbliebenen Ruine sollte der Graben wieder hergestellt und - wie früher - mit
Bachwasser gespeist werden.
Da machte aber die zuständige Wasserbehörde der Gemeinde einen Strich durch die Rechnung: "Ursprünglich war
geplant, den Wassergraben mit Bachwasser zu füllen und das Wasser wieder dem Bach zuzuführen. Die hierfür
erforderliche wasserrechtliche Genehmigung haben wir leider nicht erhalten. Der Graben wird jetzt aus der
Leitung mit Wasser versehen und hat eine Pumpenanlage erhalten, die zu erhöhten Kosten geführt hat."
(Originalzitat Bürgermeisterin Jossen auf eine Nachfrage zu diesem Thema von Anfang Mai 2009).
So beschloss der Gemeinderat im September 2008 die Vergabe des Auftrages für Wasser- und Pumpentechnik in
Höhe von rund 114.000 Euro, hinzu kamen Elektroanschluss, Elektroarbeiten, Anschluss ans Trinkwasser- und
Kanalnetz, anteilige Planungskosten usw. Und zusätzlich entstehen auf unabsehbare Zeit laufende Kosten für
Strom, Trinkwasser und Abwasser. Zieht man die auch für die Bachvariante erforderlichen Gelder ab, verbleiben
Mehrkosten von rund 100.000 Euro.
Schuld daran? Die Kreisverwaltung Neuwied, die ja schließlich die Genehmigung verweigert hatte - oder?
Eine Nachfrage förderte Erstaunliches zu Tage:
Im Bauplanungsverfahren von 2005 war die Speisung des Burggrabens mit Bachwasser vorgesehen. Als Obere
Wasserbehörde hatte die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Montabaur dazu eine Stellungnahme
abgegeben - mit Kopie an die Kreisverwaltung in Neuwied. Diese hätte im Einvernehmen mit der Oberen
Wasserbehörde auch eine Erlaubnis zur Bachwassernutzung erteilt, da der Breitbach kurz hinter der
Entnahmestelle sowieso verrohrt ist und daher keine gravierenden ökologischen Auswirkungen zu erwarten waren.
Die Neuwieder Behörde informierte deshalb die Verbandsgemeindeverwaltung in Unkel, dass für die Wasserentnahme
ein zusätzlicher Antrag erforderlich sei. Auf eine weitere Nachfrage, wann mit dem Antrag gerechnet werden könne,
teilte die Unkeler Verwaltung dann mit Schreiben vom 15.02.2006 mit, dass auf die Entnahme von Bachwasser
verzichtet werde.
Wenn man keinen Antrag stellt, kann man auch keine Genehmigung erwarten.
Diese Binsenweisheit scheint aber noch nicht bis in die Obere Burg oder nach Unkel vorgedrungen zu sein.
Die Reihe von Verwaltungsfehlern reißt offenbar nicht ab: Wegen eines nicht gestellten Antrages erhöhten sich
die Kosten für die Sanierung des Geländes an der Unteren Burg drastisch. Und die Rheinbreitbacher Bürgermeisterin
schiebt die Verantwortung für diese Panne auf noch höhere Verwaltungsebenen.
Mehrere 10.000 Euro Schaden für die Gemeinde, falsche Darstellungen gegenüber dem Gemeinderat und damit auch
Täuschung der Bürger - und natürlich alles wieder ohne jegliche Konsequenzen für die Verantwortlichen?!
Es bleibt die Frage, ob auch andere Teile der Gesamtkosten von rund 1,5 Millionen Euro vermeidbar gewesen wären.
Die Antwort der GRÜNEN ist eindeutig JA! Das Amphitheater wird wahrscheinlich seltener genutzt werden als der
Musikpavillon im Park der Oberen Burg - einfach unnötig. Der nächtliche Verkehr hätte - wie von den GRÜNEN
beantragt - über den Weinbergsweg abgeleitet werden können - die zusätzliche Straße und die ästhetisch
unbefriedigende Schallschutzmauer wären damit entbehrlich gewesen, mehr Raum für Parkflächen wäre entstanden.
Alles in allem hätte man mit weniger als der Hälfte des Geldes den gleichen Zweck erreichen können, vielleicht
sogar noch mehr wie z.B. eine Boule-/Boccia-Bahn anstatt des Theaters oder eine Halfpipe, für die unsere
Bürgermeisterin ja auch schon Geld gesammelt hatte.
Wir sind froh, dass der "Schandfleck" in der Ortsmitte beseitigt ist. Doch ein Anlass, sich dafür feiern zu
lassen, besteht wahrhaftig nicht.
Ansgar Federhen
Täuschung der Bürger und Schaden an der Unteren Burg? (Nachtrag)
[05.06.2009] Zwischenzeitlich hat die Verbandsgemeindeverwaltung im Rahmen eines öffentlichen Aushangs (pdf 470 kb) in den
Schaukästen der Gemeinde auf unsere Pressemitteilung reagiert. Darin wird behauptet, die Angaben in unserer
Pressemitteilung entbehrten jeder Grundlage.
Zur Begründung wird angegeben, dass "die Fraktionsvorsitzenden im Rheinbreitbacher Gemeinderat am 26.01.2006
umfassend durch die Verwaltung informiert" wurden.
An diesem Tag fand eine "Fraktionsvorsitzendenrunde" statt, in der mitgeteilt wurde, dass die Zuführung des
Bachwassers in den wiederhergestellten Burggraben nicht genehmigt worden sei, also eine vollkommen andere
Darstellung, als sie jetzt von der Verwaltung verbreitet wird. Und genauso ist dies mehrfach von Verwaltung
und Bürgermeisterin wiederholt worden, wie zuletzt auch die Äußerungen der Ortsbürgermeisterin gegenüber der
Rhein-Zeitung am 29.5.09 belegen. Von einer "umfassenden Information" kann also keine Rede sein, vielmehr
wurden wir schon damals mit Behauptungen und Halbwahrheiten "informiert". Keine Täuschung des Rates und damit
auch der Bürger?
Zudem muss festgestellt werden, dass eine "Fraktionsvorsitzendenrunde" kein nach der Gemeindeordnung
vorgesehenes Gremium ist und also auch keine Entscheidungen treffen kann. Nach - damaliger und heutiger -
Darstellung der Verwaltung gab es allerdings auch keine Wahlmöglichkeit, denn die - vom Rat beschlossene -
Planung wurde ja nicht genehmigt. Tatsächlich hätte es aber durchaus Alternativen gegeben, die dem
Ortsgemeinderat nur nicht vorgestellt wurden. Der - nie gestellte - Antrag wäre dann nach Aussage der
zuständigen Wasserbehörde auch genehmigt worden.
Trockenfallen des Baches
Nach den jetzt veröffentlichten Angaben der Verbandsgemeindeverwaltung hätte bei der Nutzung von Bachwasser
ein Trockenfallen des Baches zwingend vermieden werden müssen. Und das wäre angeblich "nur durch die
Installation einer Frischwasserzuspeisung in den Sommermonaten" möglich gewesen.
Es gab (und gibt) aber Möglichkeiten, die jedoch von der Unkeler Behörde offensichtlich nicht angedacht wurden.
So hätte man die Bachwasserspeisung des Burggrabens als Überlauf anlegen können; das Bachwasser wäre nur dann
in den Graben geflossen, wenn der Bach genügend Wasser geführt hätte. Und gegen ein Trockenfallen des
Burggrabens hätte die Obere Wasserbehörde wohl nichts gehabt.
Alternativ könnte man das Pumpenhäuschen oberhalb des früheren Waldschwimmbades reaktivieren und bei
Niedrigwasser des Baches, der nur wenige Meter daran vorbeifließt, diesen auffüllen.
Die aufwändige Pumpenlösung und die damit verbundenen Mehrkosten hätten nach unserer Ansicht also durchaus
vermieden werden können. Kein Schaden entstanden?






